Dein Weg zum Pkw-Führerschein

Seinen Pkw-Führerschein erhält man, wenn man sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgeschlossen hat. Damit Ihr wisst, was Euch erwartet, haben wir die wichtigsten Anforderungen zusammengetragen.

Antworten auf viele Fragen findet Ihr auch in der Rubrik „Gut zu wissen“.

Führerschein der Klasse B/BF17 Sz197

Zum 01.04.2021 wurde die Führerscheinklasse B/BF17 mit der Schlüsselzahl 197 eingeführt, die das Fahren von Schaltwagen und Automatik-Fahrzeug kombiniert.

Ablauf der praktischen Ausbildung

Die Führerscheinausbildung wird überwiegend mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. In der Ausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit einem Schaltwagen gefahren, welche mit einer 15-minütigen Prüfung mit einem Fahrlehrer abgeschließt. Der Fahrschüler muss bei der Prüfung das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahren mit einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachweisen. Danach kann der Fahrschüler die restliche Ausbildung und auch die Prüfung mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren.

Vorteile der Ausbildung

  • entspanntere Ausbildung
  • Der Fahrschüler sammelt Erfahrungen mit beiden Antriebsarten
  • Studien zeigen auf, dass durch Automatik-Anteile in der Ausbildung Fahrstunden eingespart werden können

Bedeutung der Schlüsselzahl (Sz = Schlüsselzahl)

Zweistellige Schlüsselzahlen sind EU-weit gültig (Schlüsselzahl 78 – Automatikbeschränkung – gilt also auch im Ausland). Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur in Deutschland. Das bedeutet, dass im Ausland ebenfalls ein „ganz normaler“ Führerschein Kl. B gilt, also auch mit Schaltwagen gefahren werden darf. Im Gegensatz zur Schlüsselzahl 78, ist die SZ 197 also keine Einschränkung oder Auflage der Führerscheinklasse B. Sie dient der Dokumentation, dass die Person die praktische Prüfung mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert hat. Dies ist notwendig:

  • da die neue Regelung geprüft werden muss (es wird über die Jahre beobachtet, ob sich z.B. Verkehrsunfälle häufen).
  • Wenn ein Inhaber des Führerscheins Klasse B mit Schlüsselzahl 197 eine Erweiterung auf z.B. Klasse BE oder C machen möchte, muss er diese Prüfung dann mit einem Schaltwagen absolvieren. Andernfalls bekommt er für diese Führerscheinklasse die Schlüsselzahl 78 eingetragen (Automatikbeschränkung).

Führerscheinklassen

Zum 19. Januar 2013 hat der Gesetzgeber eine Reihe an Neuerungen und Änderungen für alle Führerscheinklassen in Kraft gesetzt. Seitdem gelten die Regelungen wie folgt.

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer). Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet

Klasse B96 (bieten wir nicht an)

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz-Klasse: B
Eingeschlossene Klasse: AM, L

Wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg, benötigen Sie eine spezielle Fahrerschulung.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz-Klasse: B
Eingeschlossene Klasse: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Führerschein mit 17

Seit dem Jahr 2008 ist es in Baden-Württemberg möglich, den Führerschein der Klassen B und BE mit 17 Jahren zu erwerben. Da damit im ersten Jahr nicht allein gefahren werden darf, spricht man auch vom „Begleiteten Fahren“.

Nachfolgend erhaltet Ihr Antworten auf Fragen, die zu diesem Thema aufkommen können.

Ausbildung

Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren“ ausgebildet werden?
Ab 16,5 Jahren.

Wann darf man mit der Ausbildung beginnen?
Mit 16,5 Jahren.

Kann ein Fahrschüler mit 17,5 Jahren schon vor dem Einführungstermin mit der Ausbildung anfangen?
Ja.

Kann jemand mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren“ beginnen?
Ja.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16,5 Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17,5 Jahren begonnen werden.

Wieviel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung zum „Begleiteten Fahren“ hat und mit 17,5 Jahren die Klasse A nachmachen möchte?
6 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterung) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das „Begleitete Fahren“?
Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw. Klasse BE.

Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er bekommt eine „Prüfungsbescheinigung“, in der alle Begleitpersonen eingetragen sein müssen. Kosten pro Begleitperson: 11,00 Euro.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis oder der Reisepass mitzuführen.

Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt?
Nein, er muss beantragt werden.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf maximal noch 3 Monate fahren. Dann aber nur in Begleitung.

Probezeit und Begleitperson

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Sofort nach bestandener Prüfung bzw. nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Die Probezeit dauert wie immer bei Ersterteilungen 2 Jahre.

Wer darf den Prüfbescheinigungsinhaber begleiten?
Die Anforderungen an die Begleitperson sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre (ununterbrochen)
  • Eintragung im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte
  • Er darf die 0,5-Promille-Grenze nicht erreichen.
  • Er darf nicht unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn die Begleitperson eine dieser Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen trägt der junge Fahrerlaubnisinhaber. Seine Fahrerlaubnis bzw. Prüfungsbescheinigung wird widerrufen. Die Begleitperson begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

Weitere Fragen

Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne Begleitperson gefahren wird?
Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) wird widerrufen.

Wann darf nach einer Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar § 2a Abs. 2 StVG ( AFS ) teilgenommen hat.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Die Klassen AM und L. Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitperson gefahren werden, weil das erforderliche Mindestalter bereits erreicht ist.

Theorie

Im Theorie-Unterricht vermitteln wir Dir das theoretische Grundwissen sowie spezielles Wissen für die Klasse, die Du erlernen möchtest.

Unterricht

Durch moderne Unterrichtsmethoden, eine lockere Atmosphäre und audio-visuelle Medien wird der theoretische Unterricht bei uns zu einem besonderen Erlebnis.

Siebenmal im Jahr – alle sechs bis acht Wochen – kannst Du den Theorie-Unterricht in Intensivkursen konzentriert an 7 Tagen absolvieren.

Theoretische Prüfung

Die theoretische wird vor der praktischen Prüfung abgelegt. Bei Nichtbestehen wird man auch nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Es handelt sich bei dieser Prüfungsform um einen Ankreuztest. Eine Frage wird gestellt und drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es können eine, aber auch mehrere Lösungen richtig sein. Jede Frage hat zudem noch eine Wertigkeit, nach der sich die Fehlerpunktzahl bei falschem Beantworten richtet.

Als Fehler gilt grundsätzlich jede nicht oder nicht richtig beantwortete Frage. Mehrere Fehler in der Beantwortung einer Frage werden als einFehler bewertet. Zu jeder Frage wird die mögliche Fehlerpunktzahl angegeben und kann 2, 3, 4 oder 5 Punkte ausmachen. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Mindestzeit; da aber jeder Prüfer seinen Nachtschlaf benötigt, wird in der Regel eine Beantwortungszeit von 30 Minuten vorgegeben.

Die Antworten in den Prüfungsbögen umfassen nicht unbedingt alle möglichen Antworten auf die Fragen. Darum solltest Du den theoretischen Unterricht regelmäßig besuchen, denn der Fahrlehrer erläutert die Situationen umfassend und gibt Dir alle möglichen Antworten.

In den Führerscheinklassen B, BE und L sind 10 Fehlerpunkte zulässig. Aber Achtung: Werden 2 Fragen mit je 5 Punkten falsch beantwortet, gilt die Prüfung – obwohl es „nur“ 10 Fehlerpunkte sind – als nicht bestanden.

Praxis

Zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung wirst du erst einmal in wenig befahrenen Gebieten (Industriegebiete, Stadtrand, Lottenweiler) Erfahrung mit dem Fahrzeug sammeln.

Ausbildung

Du lernst nach und nach das selbständige Handhaben des Fahrzeuges und die Grundfahraufgaben, die auch Bestandteil der praktischen Fahrprüfung sind.

Diese Übungsfahrten sind notwendig, damit Du den Umgang mit dem Fahrzeug erlernst, auch wenn die Anzahl der zu absolvierenden Stunden nicht festgelegt ist. Wie viele Übungsfahrten Du absolvieren solltest, um die praktische Fahrprüfung erfolgreich bestehen zu können, lässt sich pauschal nicht sagen. Während der Übungsphase ermitteln wir mit Dir gemeinsam deine Prüfungsreife, Deine Vorkenntnisse werden dabei natürlich berücksichtigt.

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, folgen die Sonderfahrten. Die Art und die Anzahl der Fahrten sind gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, Du musst diese Fahrstunden absolvieren, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Du kannst die praktische Ausbildung bereits während der theoretischen Ausbildung beginnen.

Praktische Prüfung

Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält man seinen Führerschein. Die Prüfung wird auf dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt. Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV. Die Prüfungsfahrten haben eine vorgeschriebene Mindestlänge. Damit man von vorne herein diese Anforderungen an die Fahrt kennt, haben wir diese im Folgenden aufgeführt.

Die praktische Prüfung setzt sich kurz gefasst aus folgenden Teilen zusammen:

Grundfahraufgaben: Auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen durchzuführende Übungen, die dem Nachweis der Fahrzeugbeherrschung bei niedriger Geschwindigkeit dienen.

Fahrprüfung außerhalb geschlossener Ortschaften und Prüfung auf Autobahnen: Der Prüfer erläutert vor Fahrtantritt, in welcher Weise er seine Anweisungen geben wird. Außerdem gibt er die Fahrstrecke und Fahrtziele an.

Fehler: Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen der Fahrprüfung. Jede Grundaufgabe darf zweimal wiederholt werden, aber nicht, wenn ein Gegenstand oder eine anderes Fahrzeug angefahren wird, der Bewerber um die Fahrerlaubnis einer Zweiradklasse stürzt, oder der Prüfling andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.

Zum Abbruch der Prüfungsfahrt führen:

  • Wiederholte Fehler bei den Grundfahraufgaben
  • Gefährdung oder Schädigung anderer Verlehrsteilnehmer
  • Nichtbeachten der Vorfahrt
  • Nichtbeachten von roten Ampeln
  • Fehler, die das Eingreifen des Fahrlehrers erfordern

Bei einer Häufung leichter Fehler, die allein nicht zum Durchfallen führen, gilt die die Prüfung als nicht bestanden. Als da wären:

  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • Ungenügender Abstand
  • Falsches Einordnen vor dem Abbiegen
  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nicht- oder Falschbenutzung des Fahrtrichtungsanzeigers usw.

Allerdings können gute Leistungen bei der Prüfungsfahrt leichtere Fehler ausgleichen.

Die „ausführlichen“ Anforderungen an die Prüfungsfahrt

Bei der Prüfungsfahrt muss der Bewerber nachweisen, dass er fähig ist, selbstständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen und sich dem Verkehrsfluss anzupassen.

1. Fahrtechnische Vorbereitung

In Einzelfällen kann es zu Kenntnisüberprüfungen über einzelne Funktionen (Warnblinkanlage, Licht, Hupe, …) des Fahrzeugs kommen.

2. Verhalten beim Anfahren

Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B sollte nach ca. einer Fahrzeuglänge der Wechsel in den 2. Gang vollzogen sein.

3. Gangwechsel

Der Bewerber sollte frühestmöglich den nächst höheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B bis 50 km/h mindestens die ersten 4 Gänge verwendet haben. Auch der 5. Gang sollte frühestmöglich genutzt werden. Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeuges in Steigungen und Gefällen beherrscht.

4. Beobachtung der Fahrbahn und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen

5. Fahrgeschwindigkeit

Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Verkehrslage anzupassen. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Allerdings werden kurzfristige Überschreitungen nicht beanstandet. Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden.

6. Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug

Der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten.

7. Überholen

Es muss die Möglichkeit gegeben sein. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
  • Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
  • Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick in den „Toten Winkel“
  • Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
  • Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
  • Zügiges Überholen mit ausreichend Seitenabstand
  • Betätigung des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
  • Einordnen ohne Behinderung des Überholten

8. Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen

  • Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
  • Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
  • Rechtzeitige Bremsbereitschaft
  • Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
  • Einfahren in Vorfahrtstraße ohne wesentliche Behinderung
  • Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden

9. Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind Innen- und Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Es ist rechtzeitig zu blinken. In besonderen Verkehrssituationen (z.B. Abbiegen bei vorhandenen Radwegen) ist ein Schulterblick erforderlich. Nachfolgender und Querverkehr sind zu beobachten, Ein richtiges und rechtzeitiges Einordnen, auch in Einbahnstraßen, ist erforderlich. Auf langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) ist zu achten. Unnötiges Ausholen in der Fahrstreifen des Gegenverkehrs ist beanstandungswürdig. Außerdem sind unnötige Fahrstreifenwechsel zu vermeiden.

10. Verhalten gegenüber Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren

Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten. Richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders wichtig.

11. Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften

Vorausschauendes Fahren:

  • Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder
  • Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch die Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Schulterblick
  • Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
  • Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
  • Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
  • Wählen einer geeigneten Umkehrmöglichkeit und verkehrsgerechtes Umkehren
  • Deutliches Fahren (z.B. Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen)
  • Richtige Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
  • Fahren nach Wegweisern
  • Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
  • Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden

Richtige Fahrbahnbenutzung:

  • Beachten des Rechtsfahrgebots
  • Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand
  • Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
  • Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
  • Richtiger Fahrstreifenwechsel

Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten:

  • Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit dies möglich (z.B. nicht bei Schnee, …) ist
  • Es ist höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit zu fahren
  • nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
  • Abstand halten
  • Ausnutzen von Überholmöglichkeiten

12. Fahrtechnischer Abschluß der Fahrt

  • Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen (Gang, Handbremse)
  • Abschließen
  • Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür

Du kannst die Prüfung auch auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe durchführen, allerdings wird dann die Fahrerlaubnis auf die Führung eines Fahrzeuges mit automatischer Kraftübertragung beschränkt und dies natürlich im Führerschein eingetragen.

Wenn Du die theoretische Prüfung bestanden hast und somit zur praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, gelten als Prüfungsdauer in den einzelnen Klassen:

  • Klasse B: 45 Minuten
  • Klasse BE: 45 Minuten

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