Von A wie Anmeldung bis Z wie … Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Führerschein.
Die wichtigsten Antworten
Anmeldung
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Pkw-Führerscheinklassen und Motorrad-Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden.
Wie kann ich mich bei der Fahrschule anmelden?
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich – persönlich zu unseren Bürozeiten, per E-Mail unter kontakt@fahrschule-boes.de, per Telefon oder über das Anmeldeformular unter Kontakt.
Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Nichts, außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Antragstellung
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
- Ein von der Fahrschule ausgefülltes Antragsformular
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Wo/wann kann ich den „Erste-Hilfe-Kurs“ machen?
Kurse werden in der Regel jedes Wochenende vom Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages beim Landratsamt?
Normalerweise vier bis sechs Wochen. Erst, wenn der Antrag genehmigt wurde, kann die Theorieprüfung angemeldet werden.
Theoretischer Unterricht
Wie viele Theoriestunden benötige ich?
- Klasse AM: 12h Grundstoff, 2h Zusatzstoff
- Klasse A, A2, A1: 12h Grundstoff, 4h Zusatzstoff
- Klasse B, BF17: 12h Grundstoff, 2h Zusatzstoff
- Klasse L: 12h Grundstoff, 2h Zusatzstoff
Der Grundstoff vermindert sich um sechs Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Wie lange sind die Einheiten des besuchten Theorieunterrichts gültig?
Insgesamt ist der theoretische Unterricht zwei Jahre gültig.
Theoretische Prüfung
Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
Du darfst für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, diese dürfen aber keine 2 x 5-Punkte-Fragen beinhalten. Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Wie viele Prüfungsfragen umfasst die theoretische Prüfung?
Bei Ersterwerb sind 30 Fragen und bei einer Führerscheinerweiterung 20 Fragen zu beantworten.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Eine Wiederholung ist frühestens nach 14 Tagen möglich.
Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung die praktische Prüfung bestehen.
Praktischer Unterricht
Wie viele Fahrstunden benötige ich?
Das ist eine schwierige Frage. Du brauchst so viele Fahrstunden, dass Du erstens sicher alleine fahren kannst und zweitens möglichst auf Anhieb die Prüfung schaffst.
Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) benötige ich?
Bei Ersterwerb sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung sind die Sonderfahrten, je nach Führerscheinklasse, abweichend.
Ist erst eine Mindestanzahl theoretischer Stunden vorgeschrieben, bevor ich mit der praktischen Ausbildung anfangen darf?
Nein! Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Wann kann ich meine Fahrstunden machen?
Wir richten uns hier möglichst nach Deinem Zeitplan! Die Fahrstunden werden persönlich mit dem jeweiligen Fahrlehrer vereinbart.
Praktische Prüfung
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
In der Regel zwischen 35 und 70 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Eine Wiederholung ist frühestens nach 14 Tagen möglich.
Probezeit
Wie lange dauert die Probezeit?
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst Du, wenn Du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern Du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Was passiert mit meiner Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Preise
Was kostet der Führerschein?
Preisbeispiele für die verschiedenen Führerscheinklassen können per E-Mail unter kontakt@fahrschule-boes.de angefordert werden.