Führerscheinklassen
Zum 19. Januar 2013 hat der Gesetzgeber eine Reihe an Neuerungen und Änderungen für alle Führerscheinklassen in Kraft gesetzt. Seitdem gelten die Regelungen wie folgt.
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre (bis zur Vollendung des 16.Lebensjahr nur im Innland gültig) neu seit 28.Juli 2021
Eingeschlossene Klassen: keine
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)
Klasse A
Mindestalter Krafträder: 24 Jahre bei Direkteinstieg sowie 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz von A2
Mindestalter Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW
- Hubraum mehr als 50 ccm
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung notwendig. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen jedoch erst mit 21 Jahren gefahren werden.