Praxis
Zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung wirst du erst einmal in wenig befahrenen Gebieten (Industriegebiete, Stadtrand, Lottenweiler) Erfahrung mit dem Fahrzeug sammeln. Du lernst nach und nach das selbständige Handhaben des Fahrzeuges und die Grundfahraufgaben, die auch Bestandteil der praktischen Fahrprüfung sind.
Diese Übungsfahrten sind notwendig, damit Du den Umgang mit dem Fahrzeug erlernst, auch wenn die Anzahl der zu absolvierenden Stunden nicht festgelegt ist. Wie viele Übungsfahrten Du absolvieren solltest, um die praktische Fahrprüfung erfolgreich bestehen zu können, lässt sich pauschal nicht sagen. Während der Übungsphase ermitteln wir mit Dir gemeinsam deine Prüfungsreife, Deine Vorkenntnisse werden dabei natürlich berücksichtigt.
Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, folgen die Sonderfahrten. Die Art und die Anzahl der Fahrten sind gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, Du musst diese Fahrstunden absolvieren, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Du kannst die praktische Ausbildung bereits während der theoretischen Ausbildung beginnen.
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